Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Hier findet Ihr das "Kleingedruckte" – klar und transparent, damit Ihr genau wisst, woran Ihr seid. 

1. Geltungsbereich und Vertragspartner
a) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten als Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) für alle Verträge zwischen dem freien Redner (im Folgenden „Auftragnehmer") und den Vertragspartnern (im Folgenden „Auftraggeber“ und zusammen als „Parteien“ oder „die Parteien“ bezeichnet) im Rahmen freier Trauungen und vergleichbarer Zeremonien.
b) Sie dienen den Interessen, insbesondere dem Schutz der Rechte und Rechtsgüter beider Parteien. Abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragszweck, Leistungsumfang und Leistungspakete
a) Der Auftragnehmer bietet bei Hochzeiten, Trauungen und vergleichbaren Zeremonien persönliche Reden an, die einer individuellen und emotionalen Ansprache der Auftraggeber und der Unterhaltung der Gäste in einem feierlichen Rahmen dienen sollen.
b) Der Umfang der Hauptleistungspflichten ist Gegenstand der individuellen Vereinbarung der Parteien. Dies umfasst insbesondere die Vereinbarung des Leistungsumfangs des Auftragnehmers nach den Vorgaben der Auftraggeber, Leistungszeit, des Leistungsortes und die Vergütung des Auftragnehmers.
c) Hierfür wird dem Auftragnehmer ein Festpreis für den zuvor festgelegten Leistungsumfang geschuldet. Ein Zeithonorar ist ausdrücklich nicht vereinbart.
d) Sofern die Auftraggeber eine Änderung oder Erweiterung des Leistungsumfangs wünschen, teilen sie dies dem Auftragnehmer in Textform mit (zum Beispiel per SMS, E-Mail-Nachricht oder verkehrsübliche Messenger-Dienste, sofern der jeweils andere Vertragspartner durch verkehrsübliche Verwendung dieses Kommunikationskanals einen Zugang eröffnet hat).
Der Auftragnehmer stellt Einvernehmen über den nach Änderung des Leistungsumfangs geltenden Festpreis her.
e) Die Auftraggeber bestätigen dem Auftragnehmer in der oben genannten Textform ihr Einverständnis mit dem neuen Leistungsumfang und dem neuen Festpreis. Dieses Bestätigungserfordernis gilt auch, wenn die Parteien sich auf andere Weise, beispielsweise in einem persönlichen Gespräch oder einem Telefonat über einen neuen Leistungsumfang und einen neuen Festpreis einigen wollen. 

3. Erstgespräch und Vertragsschluss
a) Nach Eingang der ersten Kontaktaufnahme durch die potenziellen Auftraggeber erfolgt ein unverbindliches und für die Auftraggeber kostenfreies Erstgespräch. Dieses Erstgespräch, welches persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz durchgeführt werden kann, dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Klärung der für eine etwaige Zusammenarbeit maßgeblichen Rahmenbedingungen. Die Dauer des Erstgesprächs beträgt in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Ein Vertrag wird hierdurch nicht geschlossen, vertragliche Pflichten nicht begründet.
b) Der Auftragnehmer sendet ein Vertragsangebot mit einer detaillierten und individuellen Leistungsbeschreibung nach dem Umfang des Punkt 2b) dieser AGB in Textform (zum Beispiel per SMS, E-Mail-Nachricht oder verkehrsübliche Messenger-Dienste, sofern der jeweils andere Vertragspartner durch verkehrsübliche Verwendung dieses Kommunikationskanals einen Zugang eröffnet hat) an den Auftraggeber bzw. die Auftraggeber. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeber können dieses Vertragsangebot in Textform annehmen.
c) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber bzw. die Auftraggeber gemeinsam das Angebot des Auftragnehmers vorbehaltlos und ohne Änderungen annehmen. Eine Änderung, Ergänzung oder andere abweichende Vorschläge gelten als neues Angebot. Diesem hat der Auftragnehmer in Textform gesondert und ausdrücklich zuzustimmen.
d) Nehmen zwei Auftraggeber das Angebot auf den Vertragsabschluss gemeinsam an, werden beide zusammen Vertragspartner des Auftragnehmers. Diese werden gemeinsam berechtigt (Gesamtgläubiger) und verpflichtet (Gesamtschuldner), soweit dies den Vertragszweck nicht gefährdet.
e) Kommt ein Vertrag zustande, sendet der Auftragnehmer zusätzlich zu den Erfordernissen des Vertragsschlusses eine Buchungsbestätigung aus der der Leistungsumfang hervorgeht, eine Ausfertigung dieser AGB sowie eine Widerrufsbelehrung an den/die Auftraggeber.

4. Vergütung, Anzahlung und Zahlungsbedingungen
a) Der geschuldete Festpreis lautet auf Euro und ist ohne Abzüge, Spesen oder Ausführungsgebühren auf ein inländisches SEPA-Konto des Auftragnehmers, welches dieser in der Buchungsbestätigung benennt zu leisten.
b) Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im individuellen Leistungsumfang wird der Festpreis nach den folgenden Maßgaben fällig:

  • Nach Vertragsschluss und nach Erhalt der Buchungsbestätigung werden 20% des   vereinbarten Festpreises als Anzahlung sofort fällig. Erfolgt auch auf eine Mahnung durch den Auftragnehmer nebst Fristsetzung zur Leistung in angemessener Frist keine Anzahlung, kann der Auftragnehmer durch Erklärung in Textform gegenüber dem/den Auftraggebern vom Vertrag zurücktreten.
  • Die verbleibenden 80% des Festpreises („Restpreis“) werden unmittelbar nach Abschluss der Zeremonie fällig. 

5. Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeber können nach folgenden Maßstäben zurücktreten:
a) Die Auftraggeber können bis vier Monate vor Leistungszeitpunkt (in der Regel des Zeremoniezeitpunktes) zurücktreten, ohne, dass es eines Grundes hierfür bedarf („frühzeitiger Rücktritt“). Hierdurch erlöschen die gegenseitigen Leistungspflichten aus dem Vertrag. Der Auftragnehmer erstattet die bereits geleisteten Zahlungen vollständig an die Auftraggeber.
b) Die Auftraggeber können bis einen Monat vor Leistungszeitpunkt (in der Regel des Zeremoniezeitpunktes) zurücktreten, ohne dass es eines Grundes hierfür bedarf.
Der Auftragnehmer ist berechtigt in diesem Fall die Anzahlung als Ausfallentschädigung einzubehalten. Eine Ausfallentschädigung ist nicht geschuldet und vom Auftragnehmer zurückzugewähren, wenn der Auftraggeber bzw. die Auftraggeber einen wichtigen Grund für die Absage der Zeremonie benennen.
c) Die Auftraggeber können nach dem in Punkt 5.b) dieser AGB genannten Zeitpunkt nur noch aus wichtigem Grund zurücktreten. Liegt ein solcher wichtiger Grund nicht vor oder wird nicht dargelegt, bleibt der/die Auftraggeber zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Dieser wird in dem Zeitpunkt fällig in dem die Zeremonie ohne Absage stattgefunden hätte.
d) Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen einer Vertragspartei nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aufrechtzuerhalten.

6. Vertragsbeendigung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer kann nach den folgenden Maßstäben zurücktreten:
a) Der Auftragnehmer kann nach Vertragsschluss aber vor Leistung der Anzahlung auf sein Konto vollständig vom Vertrag zurücktreten. Als Zeitpunkt gilt der Eingang der Zahlung auf dem Konto des Auftragnehmers. Im Fall der Überschneidung des Eingangs der Zahlung wird diese vollständig erstattet.
b) Der Auftragnehmer kann darüber hinaus bis einen Monat vor Leistungszeitpunkt (in der Regel des Zeremoniezeitpunktes) aus wichtigem Grund, der auch unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung der Zeremonie für den Auftraggeber bzw. die Auftraggeber, eine Durchführung des Vertrages als unzumutbar erscheinen lassen, zurücktreten. Ein Sachverhalt gilt hierbei nur als wichtig, wenn er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem Auftragnehmer nicht bekannt war. Eine bereits geleistete Zahlung ist vollständig zu erstatten.
Im Falle der Verhinderung des Auftragnehmers gilt:
c) Ist der Auftragnehmer durch ein unvorhergesehenes Ereignis, auch unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung der Zeremonie für den Auftraggeber bzw. die Auftraggeber außer Stande die Leistung persönlich zu erbringen, so hat er den Auftraggeber hierüber unverzüglich in Textform und unter Angabe des Grundes zu informieren.
d) Als unvorhergesehenes Ereignis gilt insbesondere (i) eine eigene, schwere Erkrankung des Auftragnehmers, die die Durchführung der Zeremonie unmöglich macht oder der besonderen Bedeutung der Zeremonie zuwiderläuft, (ii) ein Todesfall eines Angehörigen des unmittelbaren, engen Familienkreises, insbesondere Ehegatten, Eltern, eigene Kinder, Geschwister oder langjährige Lebenspartner, (iii) im Fall von höherer Gewalt.
e) Der Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber bzw. den Auftraggebern im Fall eines unvorhergesehenen Ereignisses unverzüglich eine Liste mit geeigneten Ersatzrednern nebst deren Kontaktdaten. Er hat im Vorfeld der Übermittlung die zeitliche Verfügbarkeit und persönliche Eignung der Ersatzredner zu prüfen.
f) Wird ein Ersatzredner durch den Auftragnehmer benannt und von den Auftraggebern akzeptiert, behalten die bestehenden Vertragsbedingungen ihre Gültigkeit. Der Ersatzredner wird die Leistung an Stelle des Auftragnehmers erbringen. Der Auftragnehmer trägt die Kosten für die Beauftragung und Leistung des Ersatzredners.
g) Lehnt der Auftraggeber den vorgeschlagenen Ersatzredner ab oder kann der Auftragnehmer keinen Ersatz stellen, sind alle gegenseitigen Leistungspflichten aus diesem Vertrag aufgehoben; bereits vom Auftraggeber geleistete Zahlungen (Anzahlung/Honorar) werden in diesem Falle umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers (insbesondere Schadensersatz wegen Nichterfüllung) bestehen nicht.

7. Bild- und Videoaufnahmen, Rechte und Veröffentlichung
a) Eine Aufzeichnung der Trauzeremonie (Fotos, Video, Audio) durch den Auftragnehmer erfolgt nur nach Absprache mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird Fotos oder Videos der Zeremonie nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Auftraggeber zu eigenen Zwecken verwenden oder veröffentlichen. Sind auf solchen Aufnahmen Personen eindeutig erkennbar, erfolgt eine Veröffentlichung nur nach vorheriger Zustimmung der betroffenen Person; andernfalls werden Gesichter unkenntlich gemacht.
b) Die Auftraggeber ihrerseits dürfen Foto-, Video- und Tonaufnahmen der Zeremonie und insbesondere der vom Auftragnehmer erstellten Rede ausschließlich für private Zwecke nutzen. Eine Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung der Aufnahmen oder des Redemanuskripts ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.

8. Datenschutz
a) Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Auftraggeber ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung und Betreuung der Zeremonie. Alle persönlichen Daten und Informationen der Auftraggeber werden vom Auftragnehmer vertraulich behandelt und vor unbefugtem Zugriff geschützt.
b) Die Auftraggeber erklären sich einverstanden, dass der Auftragnehmer ihre übermittelten Daten elektronisch speichert und im erforderlichen Umfang für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrags verarbeitet.
c) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z.B. an einen Ersatzredner im Ausfallfall) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Nach Abschluss des Auftrags werden die Daten unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht oder archiviert. Weitere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers entnommen werden.


9. Haftung
a) Der Auftragnehmer haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für von ihm zu vertretende Schäden. Bei leicht fahrlässig verursachten Pflichtverletzungen ist eine Haftung des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In letzterem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs oder Nichterfüllung sowie Ersatz mittelbarer Schäden oder Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn) sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
b) Der Auftragnehmer übernimmt zudem keine Haftung für Störungen oder Mängel, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen – etwa technische Probleme mit von den Auftraggebern gestellter Ton- oder Präsentationstechnik, ungeeignete örtliche Gegebenheiten oder fehlende Mitwirkung der Auftraggeber.
c) Für vom Auftraggeber zu verantwortende Umstände (inkl. unzutreffende oder unvollständige Angaben im Vorgespräch) ist jede Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse entbinden den Auftragnehmer von seiner Leistungspflicht, soweit diese Ereignisse die Leistung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren; etwaige gesetzliche Ansprüche der Auftraggeber bleiben unberührt, sind jedoch im Rahmen vorstehender Regelungen beschränkt.

10. Schlussbestimmungen
a) Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes („UStG“); ein Ausweis der Umsatzsteuer auf Rechnungen erfolgt daher nicht (Kleinunternehmerregelung i.S.d. § 19 UStG)
b) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen; sie sind anderenfalls unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung des Textformerfordernisses selbst.
c) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.
d) Die AGB liegen in der Fassung vom 01.08.2025. vor.